Steinschlagschutz

"Schutzbauten werden immer dort erstellt, wo die optimalste Wirkung mit dem geringsten bautechnischen Aufwand erzielt werden kann. Bei den Naturgefahren wird der Prozessraum unterteilt nach: Entstehungsgebiet (Ausbruch- oder Anrissgebiet), Transitgebiet und Ablagerungsgebiet. Im Ausbruch- oder Anrissgebiet werden hauptsächlich Verbauungen erstellt, welche direkt das Losbrechen einer Naturgefahr verhindern. Eine Verbauung im Transitgebiet lenkt Steine oder Lawinen in unbesiedeltes Gebiet ab. Im Ablagerungsgebiet schlussendlich verhindern Verbauungen, dass Häuser und Verkehrswege direkt durch Naturgefahren getroffen werden."

 

(Frei, Huber, Costa 2011: Schutzbauten in Graubünden - für mehr Sicherheit vor Naturgefahren)