Erste Etappe 2000-2003

 

Sicherheit vor Naturgefahren: Vision und Strategie der PLANAT

Alt-Ständerat Hans Danioth (UR) reichte am 29. September 1999 eine Motion ein, die eine übergeordnete und vernetzte Strategie zur Verbesserung der Sicherheit vor Naturgefahren im Alpenraum forderte. In seiner Antwort erweiterte der Bundesrat diese Forderung auf den Schutz vor Naturgefahren in der ganzen Schweiz. Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des UVEK, beauftragte am 8. November 2000 die Plattform Naturgefahren PLANAT mit der Bearbeitung der Motion. Eine von der PLANAT eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitete in einem ersten Schritt eine Vision und anschliessend die vorliegende Strategie «Sicherheit vor Naturgefahren».

 

Um die Sicherheit vor Naturgefahren in der Schweiz zu optimieren, sieht die Strategie sieben Massnahmen vor:

 

  • Für Leib und Leben sowie für Hab und Gut werden Schutzziele festgelegt.
  • Die Bereiche Prävention, Intervention und Wiederinstandsetzung im Umgang mit Naturgefahren werden gleichwertig betrachtet. Um diese Gleichwertigkeit zu verwirklichen, sind die erforderlichen gesetzlichen, organisatorischen, finanziellen und personellen Voraussetzungen zu schaffen.
  • Periodisch werden Studien zur Einschätzung der Gefahren- und Risikoentwicklung sowie möglicher Veränderungen in der Verletzbarkeit von Systemen vorgenommen. Ebenso muss die Effektivität und Effizienz der getroffenen Schutzmassnahmen periodisch überprüft werden.
  • Der rechtliche Umgang mit den verbleibenden Risiken wird geklärt.
  • Die Natur wird in die Schutzplanung miteinbezogen und, wo immer möglich, wird ihr der nötige Raum gelassen. Die notwendigen begleitenden Forschungsarbeiten zur Verbesserung des Umgangs mit Naturgefahren werden eingeleitet sowie die Aus- und Weiterbildung praxisorientiert gestärkt.
  • Die internationale Zusammenarbeit auf dem Sektor Naturgefahren wird gestärkt.

 

Am 20. August 2003 hat der Bundesrat vom Bericht «Sicherheit vor Naturgefahren» Vision und Strategie der PLANAT Kenntnis genommen und die zweite Etappe der «Strategie Naturgefahren Schweiz» eingeleitet. Die von der PLANAT erarbeitete Strategie entspricht der vom Bundesrat verfolgten Politik der Nachhaltigkeit und den in der Strategie des Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verankerten Grundsätzen der einheitlichen Sicherheitsphilosophie.