Im Ereignisfall

Bund, Kantone und Gemeinden sollen das Möglichste unternehmen um das Risiko von Naturgefahren zu minimieren. Naturkatastrophen können jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. So kann passieren, dass Menschen sterben oder grosse Sachschäden verursacht werden. Was können Behörden im Fall eines Ereignisses tun?

 

GIN Gemeinsame Informationsplattform


Vorkehrungen treffen

Oft kann man Ereignisse kurzfristig voraussehen; beispielsweise wenn lange andauernder Niederschlag zu erwarten ist. Es gilt in den Bereichen Information und Warnung Vorkehrungen zu treffen.

 

Vorsorgliche Massnahmen die das Ausmass der Ereignisse und die Höhe der Schäden mindern:

  • Niederschlags- und Abflussvorhersagen bzw. Schneebulletins konsequent verfolgen
  • Führungsorgane warnen und rechtzeitig einberufen (Alarmieren von lokalen und kantonalen Behörden, evtl. speziell ausgebildete Teams, 5 Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz, OWARNA)
  • Notfallorganisation vorbereiten; Einsatzmittel bereitstellen
  • Beobachtungen vor Ort erheben und bewerten
  • Bevölkerung alarmieren, informieren und Verhaltensanweisungen geben
  • Evakuierung anordnen

Einsatz auslösen (Intervention)

Vom Eintritt der Ereignisses an, gilt es mithilfe der 5 Partnerorganisationen das Ausmass einzugrenzen. Diese bieten Hilfe bei der Bewältigung ausserordentlicher Lagen (Führung, Schutz, Rettung).

  • Temporärer Objektschutz: Gebäude oder Gebiete vor Schäden bewahren
  • Verletzte bergen, betreuen und abtransportieren („care-teams“)
  • Räumungsarbeiten aufnehmen. Priorität haben lebenswichtige Einrichtungen und Verkehrswege („Lifelines“: Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Stromversorgung, Verkehrswege und Telekommunikation)
  • Wetterbeobachtungen organisieren und Alarmkonzept erstellen (denn Wetterwechsel gefährden alle jene, die mit Räumungs- und Bergungsarbeiten beschäftigt sind)
  • Notunterkünfte und Verpflegungsstellen betreuen
  • Ereignisdokumentation erstellen (Prozess-Ereignisdokumentation und Dokumentation der Einsätze der Rettungsmannschaften, damit weitere Einsätze optimiert werden können.)
  • Wiederaufbau

Nationale Alarmzentrale NAZ

Die NAZ ist die Fachstelle des Bundes für ausserordentliche Ereignisse. Sie ist 365 Tage pro Jahr rund um die Uhr erreichbar und in der Lage innert einer Stunde in den Einsatz zu gehen.

Im Ereignisfall ist die NAZ erste Anlaufstelle für die Kantone in allen Fragen des Bevölkerungsschutzes. Im Bereich Naturgefahren verbreitet die NAZ die Warnungen der zuständigen Fachstellen an die Führungsorgane der betroffenen Kantone. Bei schweren Umweltereignissen betreibt sie ausserdem das Melde- und Lagezentrum des Bundes MLZ. Über die geschützte Informationsplattform ELD verbreitet die NAZ die Informationen und Prognosen der Fachstellen.

 

Nationale Alarmzentrale

BABS

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) unterstützt die Kantone und Gemeinden sowie die Partnerorganisationen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bevölkerungsschutz. Das BABS sorgt dafür, dass die zuständigen Behörden und Einsatzorgane im Katastrophenfall unverzüglich alarmiert werden und dass ihnen die benötigten Informationen zur Verfügung stehen.

 

Bundesamt für Bevölkerungsschutz