Zweite Etappe (2004)

 

Auf dem Weg zu einem besseren Schutz vor Naturgefahren

Am 20. August 2003 hat der Bundesrat vom Bericht «Sicherheit vor Naturgefahren» Vision und Strategie der PLANAT Kenntnis genommen. Der Bundesrat hat deshalb das UVEK - unter Beiziehung der PLANAT - beauftragt,

  • eine Gesamtübersicht der für den Schutz vor Naturgefahren eingesetzten Mittel und Ressourcen zu erarbeiten;
  • Grundlagen und Methoden für den Umgang mit Risiken zu evaluieren;
  • die Strategie wirkungsvoll bei den Akteuren sowie in der Bevölkerung zu verankern;
  • dem Bundesrat bis Ende 2004 einen Bericht über die durchgeführten Arbeiten zu erstatten und einen Aktionsplan für die ab 2005 in einer weiteren Etappe vorzunehmenden Aktionen zu erstellen.

 

Die PLANAT hat die entsprechenden Unter­suchun­gen und Arbeiten in drei Teil­projekten durchgeführt. Die Ergebnisse sind im Synthesebericht «Strategie Natur­gefahren Schweiz» zusammengefasst.

 

Aus dem Synthesebericht

In der Schweiz fällt derzeit ein Aufwand von mindestens 2.5 Milliarden Franken pro Jahr zum Schutz vor Naturgefahren an; getragen wird er zu 56 Prozent von Privaten, darin enthalten ist der Anteil der Elementarschaden -Versicherungen mit 33 Prozent, zu 15 Prozent vom Bund, zu 13 Prozent von den Kantonen und zu 16 Prozent von den Gemeinden. Auf das Konto der Prävention entfallen 41 Prozent. Gefahrenspezifisch steht das Hochwasser mit knapp einem Drittel der Gesamtaufwände (800 Mio. Franken) an erster Stelle.

 

Sollen die Ziele der Strategie,

  • Gewährleistung eines akzeptierten Sicherheitsniveaus nach einheitlichen Kriterien,
  • Reduktion der vorhandenen Risiken und Vermeidung neuer Risiken,
  • Effektiver und effizienter Einsatz der Mittel für die optimale Reduktion der Risiken,

 

erreicht werden, drängen sich Massnahmen in folgenden Kernbereichen auf:

  • Risikoanalyse (Was kann geschehen?)
  • Risikobewertung (Was darf geschehen?)
  • Integrale Massnahmenplanung (Was ist zu tun?)
  • Risikodialog (Grundlage für das Risikobewusstsein und damit für das Wahrnehmen von der Verantwortung)
  • Strategisches Controlling bzw. Monitoring der Entwicklung mit periodischer Ermittlung der Kosten, Risiken und Schäden als Basis für eine zukünftige Verlagerung von Prioritäten.

 

Der Bundesrat nimmt Kenntnis

Am 18. Mai 2005 hat der Bundesrat vom PLANAT-Synthesebericht «Strategie Naturgefahren Schweiz» Kenntnis genommen und die dritte Etappe der «Strategie Naturgefahren» eingeleitet.