PLANAT

PLANAT-Projekt: Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Gefahrenkarte

Gefahrenkarten zeigen, wo in der Schweiz Siedlungen von Naturgefahren bedroht sind. Damit dienen sie als Grundlage für die Ausscheidung von Gefahrenzonen und für die Festlegung der Nutzungsauflagen. In den Bundesgesetzen über den Wasserbau (WBG) und den Wald (WaG) werden die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten für Hochwasser, Lawinen, Rutschungen sowie Sturzprozesse zu erstellen und diese bei der Richt- und Nutzungsplanung sowie bei den übrigen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.