Massnahmen bei Vulkanismus

Persönliche Massnahmen
  • Verlassen der gefährdeten Gebiete im Ereignisfall auf gut geplanten Fluchtwegen.
  • Meiden von Gebieten, welche durch Sekundärerscheinungen im Zusammenhang mit Vulkanismus (z.B. Rutschungen, Erdbeben, Tsunamis etc.) bedroht sein können.
  • Befolgen sie die Anweisungen der Behörden. 

 

Technische Massnahmen
  • Aufwändiges Wegleiten der Lavaströme von Siedlungsgebieten.

 

Organisatorische Massnahmen
  • Vulkanausbrüche können an gut untersuchten und überwachten Vulkanen wie zum Beispiel dem Stromboli verhältnismässig erfolgreich vorhergesagt werden. Dadurch kann eine rechtzeitige Evakuation der Bevölkerung gewährleistet werden.