Massnahmen bei Vulkanismus
Persönliche Massnahmen
- Verlassen der gefährdeten Gebiete im Ereignisfall auf gut geplanten Fluchtwegen.
- Meiden von Gebieten, welche durch Sekundärerscheinungen im Zusammenhang mit Vulkanismus (z.B. Rutschungen, Erdbeben, Tsunamis etc.) bedroht sein können.
- Befolgen sie die Anweisungen der Behörden.
Technische Massnahmen
- Aufwändiges Wegleiten der Lavaströme von Siedlungsgebieten.
Organisatorische Massnahmen
- Vulkanausbrüche können an gut untersuchten und überwachten Vulkanen wie zum Beispiel dem Stromboli verhältnismässig erfolgreich vorhergesagt werden. Dadurch kann eine rechtzeitige Evakuation der Bevölkerung gewährleistet werden.