PLANAT (2004)

Risikobewusstsein in der Bevölkerung und die Implikationen für eine erfolgreiche Risikokommunikation

Kantone und Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, Grundlagen für den Schutz vor Naturgefahren zu erstellen. Für verschiedene Gemeinden liegen Gefahrenkarten vor, welche auf der Parzellenebene die Gefahren für Hochwasserereignisse angeben. Dabei werden die folgenden vier Zonen unterschieden: Rot (erhebliche Gefährdung), blau (mittlere Gefährdung), gelb (geringe Gefährdung) und weiss (keine oder vernachlässigbare Gefährdung). Die Zoneneinteilung gemäss der Gefahrenkarten stellt in der vorliegenden Studie das Expertenurteil von Hochwasserrisiken dar. Diese Expertensicht wird mit dem Risikobewusstsein der Bevölkerung verglichen. Für die Untersuchung wurden Gebiete aus dem Mittelland und aus den Bergregionen ausgewählt. Die Gebiete stammen aus der Deutsch- und der Westschweiz sowie aus dem Tessin. Es wurde eine schriftliche Befragung durchgeführt.