PLANALP (2009)

PLANALP Verantwortung der Gemeinden beim Schutz vor Naturgefahren

Vorbeugung, Bewältigung, Regeneration

 

In der Schweiz gilt auch beim Umgang mit Naturgefahren das Subsidiaritätsprinzip. Demnach werden Probleme auf jener Stufe gelöst, auf der sie auftreten. Das heisst, dass primär die Gemeinden verantwortlich sind für den Schutz vor Naturgefahren aller Art und für die Sicherheit der betroffenen Bevölkerung.

 

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