VKF (2007)

Objektschutz gegen meteorologische Naturgefahren

Wegleitung

Dia Kantonalen Gebäudeversicherungen gewährleisten von Gesetztes wegen volle Neuwertdeckung für Gebäudeschäden, die sich aus Einwirkungen versicherter Naturgefahren ergeben. Sie haben überdies den gesetzlichen Auftrag, Massnahmen zur Schadenverhütung und Schadenminderung zu fördern. Solche zu ergreifen, liegt in der Eigenverantwortung, und damit verbunden im Eigeninteresse, der Gebäudeeigentümer. Im Fokus beider - des privaten Eigentums und der öffentlich-rechtlichen Versicherung - ist das Gebäude, das Objekt, mithin der Objektschutz.

 

Gegen all diese Schadeneinwirkungen sind Vorbeuge- und Schutzmassnahmen möglich. Geeignet sind topographisch richtige Gebäudesituierung, adäquat bemessene Tragkonstruktion des Gebäudes, Wahl hagelresistenter Materialien, mechanisch einwandfreie Befestigung von Gebäudeteilen, korrekte Dach-, Balkon- und Platzentwässerung, geeignete Gebäudeabschirmung auf dem Grundstück usw. Die vorliegende Wegleitung zeigt Planern, Architekten und Ingenieuren, Behörden und Bauherrschaften auf, welche Gefährdungsbilder bestehen und welche Massnahmen zum Objektschutz ergriffen werden können. Neueste Erkenntnisse aus der Klimaveränderung der letzten Jahrzehnte sind in den Bemessungswerten berücksichtigt. Aktuelle Erkenntnisse aus den Messstationen von Meteo Schweiz wurden dafür ausgewertet.

 

 

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