VKF (2005)

Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren

Wegleitung

Die kantonalen Gebäudeversicherungen gewährleisten von Gesetzes wegen volle Deckung für Gebäudeschäden, die sich aus versicherten Naturgefahren ergeben. Sie untersützen mit starkem Gewicht Massnahmen zur Schadensprävention. Bemühungen richten sich dabei auf den konreten Schutz von Gebäuden - den Objektschutz. Sache der öffentlichen Hand bleibt es, im Sinne von Flächenvorsorge mit raumplanerischen Massnahmen und mit generellen Schutzvorkehren weiträumige Gefährdungen in ihren möglichen Auswirkungen zu mindern.

 

Schadensituationen zeigen vermehrt, dass nur im Verbund von allgemeinem Schutz und konkretem Objektschutz Vorsorge wirksam und Prävention effizient gestaltet werden können. Die Schadenpotentiale sind gewachsen. Und die Schadenempfindlichkeit hat zugenommen. Verheerende Schadenbilder nach Naturereignissen bezeugen diese Entwicklungen. Konkrete Schutzmöglichkeiten sind gefragt.

 

Die vorliegende Wegleitung will vor allem Planungsspezialisten, Architekten und Ingenieuren, aber auch Behörden verfügbar sein. Beschrieben sind Gefährdungsbilder, präsentiert werden Massnahmen zum Objektschutz und erläutert wird deren jeweils notwendige Bemessung. Basieren kann die vorliegend aktualisierte Wegleitung auf einer fachlich erprobten Grundlage der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen. Als gesamtschweizerisch ausgerichtete Fassung berücksichtigt sie die neusten SIA-Tragwerksnormen. Die Wegleitung ist von daher ein Dokument, das den aktuellen Stand der Technik wiedergibt.

 

 

>Link zur Wegleitung