Berücksichtigung der Massenbewegungsgefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten

Ausgearbeitet wurden diese Empfehlungen von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe unter der Leitung der LHG (Landeshydrologie und -geologie). Der Arbeitsgruppe gehörten Fachleute aus dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, Eidg. Forstdirektion), dem Bundesamt für Wasserwirtschaft (BWW) und – neben anderen Fachstellen des Bundes – auch Vertreter der Kantone BE, FR, TI, VS sowie von Hochschulen und privaten Büros an.