Handhabung der Gefahrenkarte

Die Gefahrenkarte gibt eine detaillierte Übersicht über die Gefährdungssituation in fünf Gefahrenstufen:

 

ROT (erhebliche Gefährdung)

  • Personen sind sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden gefährdet.
  • Mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen.
  • Raumplanung: Keine Ausscheidung neuer Bauzonen; keine Errichtung oder Erweiterung von Bauten und Anlagen

 

BLAU (mittlere Gefährdung)

  • Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, ausserhalb davon liegt hingegen eine Gefährdung vor.
  • Mit Schäden an Gebäuden ist zu rechnen, jedoch sind plötzliche Gebäudezerstörungen in diesem Gebiet nicht zu erwarten, falls gewisse Auflagen bezüglich Bauweise betrachtet werden.
  • Raumplanung: Ausscheidung neuer Bauzonen nur nach Vornahme einer Interessenabwägung; Baubewilligungen nur mit Auflagen

 

GELB (geringe Gefährdung)

  • Personen sind kaum gefährdet.
  • Mit geringen Schäden an Gebäuden bzw. mit Behinderungen ist zu rechnen, jedoch können erhebliche Sachschäden in Gebäuden auftreten.
  • Raumplanung: Hinweis auf die Gefahrensituation; Empfehlungen für bestehende Bauten und  Erwägung von Auflagen für Neubauten (z.B. verstärkte bergseitige Wände gegen Lawinendruck)

 

GELB-WEISS (Restgefährdung)

  • Hinweisbereich, der eine Restgefährdung bzw. ein Restrisiko mit einer sehr geringen Eintretenswahrscheinlichkeit aufzeigt.
  • Raumplanung: Hinweis auf die Gefahrensituation; Auflagen bei sensiblen Nutzungen und grossem Schadenpotenzial

 

WEISS (keine oder vernachlässigbare Gefährdung)

 

Zu den Gefahrenkarten bestehen technische Berichte. Diese geben detaillierte Informationen zu den konkreten Gefahrensituationen von Naturereignissen.