Vorsorge
Die Vorsorge ist ein zentrales Element in der Vorbeugung von Naturkatastrophen. Sie beinhaltet die Planung von Einsätzen und die Ausbildung von Rettungskräften. Der Abschluss von Versicherungen, individuell oder kollektiv, ist ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge.
Ressourcenplanung
Die Ressourcen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sind sowohl in materieller-, als auch in personeller Hinsicht immer beschränkt. Es ist die Aufgabe der Ressourcenplanung, die zur Verfügung stehenden Mittel optimal bereit zu stellen, denn im Notfall müssen die Ressourcen schnell und am richtigen Ort eingesetzt werden können. Ein zuverlässiges und eingespieltes Kommunikationssystem mit einem gut strukturierten Krisenmanagement ist dafür die entscheidende Grundlage.
Akteure
Die Ressourcenplanung ist Aufgabe der Behörden, des Bevölkerungsschutzes mit seinen Partnerorganisationen. Im Sinn der Eigenverantwortung ist auch eine persönliche Ressourcenplanung notwendig (z.B. Notvorrat, Sandsäcke für die Wasserabwehr usw.).
Ausbildung von Rettungskräften
Bei Katastrophen und Notlagen müssen Rettungskräfte innert kürzester Zeit am Einsatzort sein, um Menschenleben zu retten und Soforthilfe zu gewährleisten. Damit dies im Katastrophenfall möglichst rasch und wirkungsvoll geschieht, ist eine fundierte Ausbildung von grosser Bedeutung.
Akteure
Die Ausbildung im Bevölkerungsschutz ist primär auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. Verantwortlich dafür sind vor allem die Kantone. Das neue Leitbild Bevölkerungsschutz fordert eine einsatzbezogene Ausbildung unter Nutzung der Synergien zwischen den Partnerorganisationen wie der Polizeikorps, der Feuerwehr, des Gesundheitswesens, den technischen Betrieben sowie dem Zivilschutz.
Akteure
Versicherer übernehmen Risiken, die der Eigentümer eines Bauwerks oder einer Installation nicht selbst tragen kann oder will. Im Sinn der Solidarität sind bei den obligatorischen kantonalen Gebäudeversicherungen die Prämien für alle gleich, da alle von verschiedenen Naturgefahren betroffen sein können. In den sieben Kantonen, die keine kantonale Gebäudeversicherung kennen, wird die Versicherung von privaten Gesellschaften übernommen.