Schutzbauten bei Fliessgewässern

Es gibt mittlerweile eine grosse Anzahl von bewährten Schutzmassnahmen, welche je nach örtlichen Gegebenheiten miteinander kombiniert werden können.

 

Ansprüche an Schutzbauwerke
 

Erst wenn der Unterhalt von bestehenden Schutzbauwerken, raumplanerische Anstrengungen, Objektschutz und Schutzwaldpflege nicht oder nicht mehr den benötigten Schutz gewährleisten können, ist es angebracht weitere baulichen Massnahmen zu prüfen. Dabei müssen bei der Planung neuer Schutzbauten verschiedene örtliche und funktionelle Gegebenheiten berücksichtigt werden um den Ansprüchen und den Zielsetzungen gerecht zu werden. Das Standard-Schutzbauwerk gibt es deshalb nicht, vielmehr sind individuelle Lösungen gefragt. Natürlich gilt es bei der Planung und Ausführung der Arbeiten auch diverse Grenzen zu beachten, welche dem Projekt einen Rahmen geben. Dazu zählen technische, ökologische und ökonomische Grenzen, sowie Grenzen der der Effizienz.

 

Beispiele von Schutzbauwerken
  

Aus den grossen Spektrum der baulichen Schutzmassnahmen sollen hier nur einige Bespiele kurz erläutert werden:

 

  • Blockrampen: Werden zur Stabilisierung der Gewässersohle, d.h. des Längenprofils verwendet.

    

  • Überflutbare Dämme: Werden zur Entlastung von Hochwasserspitzen verwendet, falls die Abflusskapazität des eingedämmten Gewässers überstiegen wird. Dieses Bauwerk ist somit quasi ein „Überflussventil“ welches nicht überflutbare Bereiche schützt.

  

  • Gerinneverbreiterungen: Führt zu mehr Strukturvielfalt in der Gewässersohle und dem Übergang vom Gewässer zum Land. Dies hat wiederum einen positiven Effekt auf die Gewässermorphologie.

    

  • Buhnen: Sind Bauwerke die meist quer zur Fliessrichtung des Gewässers stehen und durch die Beeinflussung der Strömung das Gewässerufer vor Erosion schützen.

    

  • Murbrecher: Hilft dabei, Murgänge zur Ablagerung zu bringen. Solche Bauwerke werden oft in Gebieten mit geringem Schadenspotenzial realisiert um nachgelagerte Siedlungsgebiete zu schützen.

     

  • Sperren: Konsolidierungssperren werden in Wildbächen seit über 100 Jahren eingesetzt. Sie werden auch einfach Sperren genannt und werden oft als Bauwerksverbund (Sperrentreppe) erstellt. Durch sie wird eine weitere Eintiefung der Sohle verhindert (Stabilisieren) und durch das Heben der Sohle werden die anliegenden Hänge gestützt (Konsolidieren). Daneben dienen diese Sperren auch dem Geschieberückhalt, indem im Gewässer die Fliessenergie durch eine Verringerung des Gefälles reduziert wird.

   

Weitergehende Informationen

Hochwasserschutz an Fliessgewässern (BAFU)