Massnahmen Hochwasser

Die Massnahmen für den Schutz vor Hochwasser lassen sich in drei Phasen unterteilen:

 

Zu den vorbeugenden Massnahmen zählen beispielsweise der Unterhalt von Gewässern und Schutzbauten sowie raumplanerische Massnahmen. Auch das Aufstellen einer Notfallplanung gehört zu den vorbeugenden Massnahmen. Mithilfe dieser Massnahmen soll eine Minderung des Restrisikos für Hochwasserschäden erreicht werden.

 

Im Ereignisfall kommen die Massnahmen zur Bewältigung einer Hochwassersituation zum Tragen. Dazu gehört unter anderem der temporäre Objektschutz (Bspw. Sandsackbarrieren), das Aufnehmen von Räumungsarbeiten und der Betrieb von Notunterkünften.

 

Nach einem Ereignis sind Massnahmen zur Regeneration von Hochwasserschäden gefordert: Die Lebensräume für Mensch und Tier müssen gesichert werden, wichtige Infrastruktur muss wiederhergestellt und permanente Objektschutzmassnahmen müssen bei Bedarf vorgenommen werden. Die Basis für die künftige Beurteilung der Gefahrensituation bietet in jedem Fall die ausführliche Dokumentation vergangener Ereignisse.