Erdrutsch Falli Hölli (1994)

Im Winter 1994 beschleunigte sich ein alter Rutschhang in den Freiburger Voralpen unerwartet rasch. Auf dem Gebiet der Gemeinde Plasselb wurden die Ferienhaussiedlung Falli Hölli und die umliegenden Alphütten vollständig zerstört. Sie rutschen zeitweise 6 m pro Tag in Richtung Höllbach. Die Schäden an den rund 30 Gebäuden betrugen über 15 Millionen Schweizer Franken.

 

Ein grosser Anriss befand sich am Grat des Schwybergs auf einer Höhe zwischen 1560 und 1645 m ü.M. Über Chlöwena, Falli Hölli und Lantera bewegte sich eine grosse Quartärmasse zunächst als Rotations-, im unteren Teil dann als Translationsrutschung. Die Hauptfront der Rutschung mündete bei ca. 1000 m ü.M. in den Höllbach, welcher nach der Dammbildung zu einem kleinen See aufgestaut wurde. Das Dammbruchszenarium mit der resultierenden Hochwasserspitze im Höllbach und in der Ärgera sensibilisierte weite Bevölkerungsteile.

 

Die 1994 reaktivierte Rutschung von Falli Hölli ist für schweizerische Voralpengebiete ein grosses und eindrückliches Ereignis: Der Rutschkörper hatte eine Länge von 2 Kilometern, bei einer maximalen Breite von bis zu 700 Metern und einer Tiefe bis zu 70 Meter. Die Rutschfläche betrug rund 1.5 km2, das Volumen der Rutschung wurde auf ca. 30 Millionen m3 geschätzt. Das Rutschmaterial besteht aus Quartärablagerungen: Moränen, Murgang- und Schlammstromablagerungen, altem sowie rezentem Rutsch- und Felssturzmaterial. Zum grossen Teil handelt es sich also um Ablagerungen früherer Massenbewegungen. 

 

Die kaum 25-jährige Ferienhaussiedlung Falli Hölli rutschte auf einer mächtigen Lockergesteinsmasse 200 m talwärts. Bis in den Winter ahnte niemand etwas von der bevorstehenden Katastrophe. Im Frühling 1994 wurden die beschädigten Trinkwasserleitungen mehrmals repariert. Am 1. Mai bemerkte ein Nachbar das schief stehende Chalet Guthauser am oberen Rand des Quartiers. Daraufhin entstand im Mai unter der Leitung des Oberamtmanns M. Zosso ein Krisenstab, in dem der Ammann von Plasselb, Vertreter verschiedener Ämter, beauftragte Spezialisten, die Gebäudeversicherung und das Geologische Institut vertreten waren. Der Krisenstab musste aus Sicherheitsgründen zunächst die Übernachtungen, dann den Aufenthalt und zum Schluss gar die Betretung des Gebietes verbieten. Polizei und Militär wurden zur Überwachung eingesetzt. Nach einigen Monaten verlangsamte sich die Rutschung. Die Kantonale Gebäudeversicherung hat bis 1996 sämtliche Besitzer zu ihrer Zufriedenheit entschädigt.

 

 

Quelle:

Raetzo, H. (1997): Massenbewegungen im Gurnigelflysch und Einfluss der Klimaänderung.  Vdf-Verlag ETHZ.

 

Infomaterial: Der Bund 30.07.2004 Als der Berg 37 Häuser verschlang