Sorgen Sie vor

Gefahren erkennen und meiden, bewusst mit entsprechenden Risiken umgehen, die Sicherheit in den betroffenen Gebieten periodisch überprüfen und entsprechende vorbeugende Massnahmen ergreifen – das sind die zentralen Grundsätze im Umgang mit Naturgefahren.

Die einzelnen Gemeinden verfügen dabei über grosse Kompetenzen. Wie die Bevölkerung schlussendlich mit den Gefahren aus der Natur umgeht, hängt sehr stark von den Behörden auf Gemeindeebene ab.


Vorbeugung

Im Mittelpunkt des Schutzes vor Naturgefahren steht die Beurteilung von Gefahren. Hilfsmittel dazu sind:  

  • Gefahrenkarten und die dazugehörigen technischen Berichte
  • Nutzungsplanung
  • Spezifische Produkte die Informationen über Risiken beinhalten (bspw. Risiko-, oder Interventionskarten)

 

Massnahmen ergreifen

  • Unterhalt von Gewässern und bestehenden Schutzbauten
  • Schutzwaldpflege
  • Raumplanerische Massnahmen
  • Schutzbauten (wo Schutzwald und raumplanerische Massnahmen nicht ausreichen)

 

Restrisiken mindern

  • Neue Bauten und Anlagen gefahrengerecht bauen
  • Einsätze vorbereiten
  • Schwereres Material für Notfälle vorbereiten und bereithalten
  • Kompetenzen der Führungsorgane regeln Frühwarnsysteme einrichten, betreiben und unterhalten
  • Kommunikationssysteme einrichten die auch in Krisensituationen funktionieren 

Lokale NaturgefahrenberaterInnen

Aus den Erkenntnissen der Ereignisanalysen der vergangenen Hochwasser geht hervor, dass für eine erfolgreiche Ereignisbewältigung Fachwissen auf allen Stufen vor Ort notwendig ist. Das Projekt "Lokale Naturgefahrenberater" des Bundesamtes für Umwelt BAFU fokussiert auf die Stärkung des lokalen Wissens auf Gemeindestufe. Das BAFU bildet auf kantonaler Stufe "Naturgefahrenausbildner" aus, welche wiederum die lokalen NaturgefahrenberaterInnen in den Gemeinden und Regionen auf ihre Aufgabe vorbereiten.

 

NaturgefahrenberaterInnen können Berufstätige aus dem Verbundsystem Bevölkerungsschutz, Förster, Landwirte oder weitere Personen sein, die ihre Gemeinde oder Region gut kennen. Das Absolvieren der verschiedenen Ausblidungsblöcke autorisiert die Teilnehmenden, in einem kommunalen oder regionalen Führungsorgan die Funktion der/des Spezialisten/-in auszuüben und dieses in der Vorsorge, während eines Schadenereignisses und bei der Schadenanalyse zu beraten. Dabei bringen die NaturgefahrenberaterInnen ihre Kompetenzen unter anderem bei der Erarbeitung von Notfallplanungen, bei der Wetterbeobachtung vor und während kritischen Wetterlagen und bei deren Interpretation für den lokalen Kontext ein.