OWARNA

Im Rahmen des Projekts Optimierung von Warnung und Alarmierung bei Naturgefahren (OWARNA) verbessern Bund und Kantone die Zusammenarbeit sowie Vorhersagen und Warnungen bei Naturereignissen. Zur Koordination auf Stufe Bund wurde der Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren gebildet.

Geschäftsstellen LAINAT und GIN


Welche Institutionen sind für die Warnung vor Naturgefahren verantwortlich?

Vorhersage, Warnung und Vorbereitung derselben für Starkregen, Sturm, Gewitter, Schneefall, Hitze- bzw. Kälteperioden sowie Waldbrand

Gemäss dem gesetzlichen Auftrag ist die MeteoSchweiz die zuständige Fachstelle. Die Verbreitung der Warnung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Nationalen Alarmzentrale NAZ über ein geschütztes E-mail-Netzwerk (VULPUS) direkt an die Einsatzzentralen der Kantonspolizeien.

 

Abfluss- und Wasserstandsvorhersage von hydrologischen Prozessen

Im Einzugsgebiet des Rheins ist die Abteilung Hydrologie des Bundesamtes für Umwelt für die Vorhersage und Warnung verantwortlich. In allen anderen Einzugsgebieten sind die betroffenen kantonalen Fachstellen verantwortlich.

Zur Information über die hydrologische Lage in der Schweiz veröffentlicht das Bundesamt für Umwelt BAFU jeden Montag und Donnerstag ein hydrologisches Bulletin.

 

Lawinenwarnung

Das eidgenössische Institut für Schnee und Lawinenforschung (SLF) ist für die Lawinenwarnung verantwortlich. Unter anderem werden während den Wintermonaten täglich zwei Lawinenbulletins herausgegeben.

 

Gravitative Massenbewegungen

Einsätze in Gebieten, die von Rutschungen, Felsstürzen oder Murgängen gefährdet sind, werden je nach Einsatzort individuell geregelt.