Gutachten

Die Geologie spielt in der Problematik der terrestrischen Naturgefahren, bei welchen der Untergrund durchwegs mehr oder weniger kausal beteiligt oder betroffen ist, eine zentrale Rolle. Aus dieser Erkenntnis heraus hat die Schweizerische Fachgruppe für Ingenieurgeologen im Herbst 1995 die 'Arbeitsgruppe Geologie und Naturgefahren (AGN)' gegründet. In ihr sind Geologen von Behörden, Hochschule und Praxis vertreten, welche durch ihre Tätigkeit eine enge Affinität zu Problemen der Naturgefahren haben.
In Zusammenhang mit Naturgefahren befasst sich die AGN mit folgenden grundsätzlichen Fragen:
- Früherkennung und geologische Beurteilung
- Risikoanalyse
- Überwachung und Gefahrenmanagement
- Massnahmenplanung zur Verhinderung und zum Schutz
Zu diesem Zweck arbeitet die AGN mit Fachleuten aus anderen Disziplinen wie Forst, Wasser-bau, Geomorphologie, Ingenieurwesen, etc. zusammen.
Die AGN vermittlelt Fachwissen im Hinblick auf eine einheitliche und kompetente geologische Bearbeitung von Problemen der Naturgefahren. Sie befasst sich mit Problemen der Aus- und Weiterbildung.
Die AGN beschäftigt sich zur Zeit hauptsächlich mit dem Thema ''Gefahrenstufen-diagramm'': Da verschiedene Versionen dieses Diagramms im Umlauf sind, soll durch eine Präzisierung eine Vereinheitlichung erreicht werden. Das BWG hat einen Auftrag vergeben, den Vorschlag der AGN an einigen Beispielen zu verifizieren und mit aussen-stehenden Geologen die Praxistauglichkeit zu überprüfen.
Der Vorschlag wurde festgehalten in der Publikation Gefahreneinstufung Rutschungen i.w.S. (permanente Rutschungen, spontane Rutschungen und Hangmuren), AGN 24.3.2004: Download
Die Gefahreneinstufung der Rutschungen stellt für den Geologen eine besondere Herausforderung dar. Die hier vorgestellte Anpassung der Methodik Gefahreneinstufung Rutschungen i.w.S. bringt eine differenziertere Behandlung dieser schwierigen Prozesse, ohne dass die bisherige Methodik des Bundes grundsätzlich geändert werden muss. Die Ergebnisse der AGN-Studie sind eine Grundlage für die neue Wegleitung des BWG «Schutz vor Massenbewegungsgefahren ».


