Massnahmen gegen Lawinen

Persönliche Massnahmen
  • Bewegen Sie sich beim Schneesport nur abseits der Pisten, wenn Sie über entsprechende Kenntnisse verfügen!
  • Meiden Sie Zonen unterhalb von steilem Gelände während und nach starkem Schneefall.
  • Nutzen Sie die Information aus den Lawinenbulletins des SLF und gehen Sie sicher, dass Sie die Bedeutung der Gefahrenstufen kennen.
  • Bei drohender Lawinengefahr, informieren Sie sich laufend über die aktuelle Situation und Massnahmen bei Behörden, im Internet und beim Lawinendienst.
  • Bei erhöhter Gefahr, schliessen Sie die bergseitigen und seitlichen Fensterläden und verlassen Sie das Gebäude nicht.

Technische Massnahmen
  • Technische Massnahmen schützen Siedlungen und Verkehrswege vor den Auswirkungen von Lawinen. Im Anrissgebiet werden Stützverbauungen erstellt, die das Anreissen einer Lawine verhindern. Durch den Bau von Ablenk- oder Auffangdämmen wird der Gefahrenraum im Ablagerungsgebiet verkleinert. Und durch Lawinengalerien oder verstärkte bergseitige Hauswände wird das gefährdete Objekt direkt geschützt.
Forstliche Massnahmen
  • Der Gebirgswald ist ein effizienter und kostengünstiger Schutz vor Lawinen. Mit temporären Schutzmassnahmen (z. B. Stützwerke aus Holz) kann die Verjüngung oder die Wiederbewaldung im waldfähigen Bereich unterstützt werden.
 
Raumplanerische Massnahmen
  • Diese Massnahmen haben zum Ziel, die Nutzung gefährdeter Gebiete langfristig zu sichern. Dazu gehört die Raumplanung auf der Basis von Gefahrenzonenplänen, mit Bereichen, in denen gar nicht oder nur mit Auflagen gebaut werden darf. Mit dem Waldgesetz (WaG, SR 921.0) und der dazugehörigen Verordnung (WaV, SR 921.01) ist das Führen eines Ereigniskatasters und die Ausarbeitung von Lawinengefahrenkarten beziehungsweise Gefahrenkarten allgemein verpflichtend geworden.
 
Organisatorische Massnahmen
  • Zu den organisatorischen Massnahmen, die von Gemeinden und Kantonen ausgeführt werden, gehören Sperrungen von Strassen und Evakuierungen von Häusern. Die Grundlage dazu bildet die Lawinenwarnung des SLF. Durch Tourismus und wachsende Mobilität der Alpenbewohner kommt den kurzfristigen Massnahmen in jüngerer Zeit eine zunehmend grössere Bedeutung zu. 

 

Im Sinne eines integralen Risikomanagementes sind diese Massnahmen als untereinander gleichwertig zu betrachten und nach Massgabe der Kosten-Wirksamkeit einzusetzen bzw. miteinander optimal zu kombinieren.