Massnahmen gegen Ufererosion

Die folgenden Massnahmen wenden die Gefährdung durch Ufererosion ab oder verringern sie:

Technische / Biologische Massnahmen
  • Sicherung der Gewässersohlen und der Ufer.

 

Raumplanerische Massnahmen und Objektschutz
  • Berücksichtigung einer ausreichenden Fundierungstiefe von Bauobjekten.
  • Bauten müssen der dynamischen Beanspruchung durch das strömende Wasser standhalten.

 

Organisatorische Massnahmen
  • Da bei Ufererosion der Abtrag des Ufers in der Regel in Portionen erfolgt, ist die Gefährdung einige Zeit (Bruchteile von Stunden) im Voraus erkennbar. Deshalb sind Personen im Freien bei vernünftigem Verhalten kaum gefährdet. Das Abgleiten der Portionen erfolgt jedoch unvermittelt. Deshalb ist der Aufenthalt in der Uferzone während solchen Ereignissen zu vermeiden.