Prävention

Die Prävention bei Naturgefahren erfolgt in erster Linie durch eine angepasste Nutzung des Raums, indem man versucht, den Gefahren auszuweichen. Wo ein Ausweichen nicht möglich ist, kommen Massnahmen baulicher, technischer oder biologischer Art zum Einsatz, die den gefährlichen Naturprozess abwenden oder dessen Intensität reduzieren sollen. Die Prävention umfasst generell folgende Handlungsschritte:

Gefahrenbeurteilung und Gefahrenkarte

Bei der Gefahrenbeurteilung geht es darum, die Wirkungsräume und die Eintretenswahrscheinlichkeit der gefährlichen Naturprozesse zu bestimmen. Berücksichtigt wird auch die Wirkung bestehender Schutzbauten. Das Ergebnis einer Gefahrenbeurteilung ist eine Gefahrenkarte. Unterstützt werden die Abschätzungen durch Prozesssimulationen. Die Ergebnisse der Geländebeurteilung und der Simulationen werden mit den Aufzeichnungen früherer Ereignisse verglichen. Der Bund stellt dazu den Kantonen eine Datenbank (StorMe) zur Verfügung.

Akteure

Der Auftrag zur Erstellung einer Gefahren- und Risikoabklärung wird in der Regel durch die Gemeinde oder den Kanton erteilt. Die Erarbeitung der Karten und Berichte erfolgt durch spezialisierte Ingenieurbüros. Die Simulationsmodelle werden meistens im Rahmen von Forschungsprojekten entwickelt.

Raumplanung: Gefahrenzonen

Entsprechend der in den Gefahrenkarten aufgezeigten Gefährdung teilen Raumplaner unseren Nutzungsraum in unterschiedliche Zonen ein. Mit der Festlegung der Raumnutzung werden auch die Schutzziele definiert: In roten Zonen (hohe Gefährdung) ist das Bauen generell verboten. In blauen Zonen (mittlere Gefährdung) ist das Bauen mit Auflagen (z.B. verstärkte bergseitige Wände gegen Lawinendruck) erlaubt. In gelben Zonen (geringe Gefährdung) ist Bauen im Allgemeinen ohne Auflagen möglich. Diese Gebiete gelten jedoch als Bereiche, in denen Ereignisse mit geringer Intensität oder grössere, aber sehr seltene Ereignisse auftreten können. Sensible Bauten mit einer Konzentration von Menschen, z.B. Schulen, sollten in diesen Gebieten nicht gebaut werden. Dies gilt auch für Bereiche, die bei der Gefahrenbeurteilung als gelb-weiss gestreifte Gebiete ausgewiesen wurden. Es handelt sich dabei um Bereiche, in denen gefährliche Naturprozesse auftreten können, jedoch nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit.

Akteure

Raumplanerische Massnahmen werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen durch die Behörden festgelegt, müssen aber bei Zonen- und Nutzungsplanänderungen durch Gemeindeversammlung oder Volksabstimmungen bestätigt werden. Die Grundlagen dazu werden von spezialisierten Büros erarbeitet. Bauliche Auflagen werden zum Teil auch von den Gebäudeversicherungen festgelegt.

Technische Massnahmen

Vergleicht man die Ergebnisse der Gefahrenbeurteilung mit den Schutzzielen einer Gemeinde, wird sichtbar, wo sich noch Schutzdefizite befinden. Um solche Defizite zu eliminieren, werden oft technische Massnahmen ergriffen. Sie werden basierend auf einer Analyse der Verletzlichkeit geplant und ausgeführt. Zu den Massnahmen gehören nicht nur Schutzbauten wie z.B. Lawinenverbauungen oder Steinschlagnetze, sondern auch Überwachungsanlagen und Frühwarnsysteme (inkl. vorsorgliche Lawinensprengung).

Akteure

In der Planung und Ausführung baulich-technischer Massnahmen ist eine Vielzahl von Akteuren einbezogen: Ingenieurunternehmen, Gemeinde- und Kantonsbehörden, Grundeigentümer und Subventionsgeber.

Biologische Massnahmen

Analog zu den technischen Massnahmen werden jeweils auch die Möglichkeiten zum Einsatz biologischer Massnahmen geprüft. Wenn möglich werden diese anstelle der technischen Massnahmen oder in einer Kombination realisiert. Dabei spielt zum Beispiel die Pflege des Schutzwaldes eine besondere Rolle. Andere Massnahmen sind eine veränderte Landnutzung, zum Beispiel durch die Schaffung von natürlichen Retentionsräumen, die Pflege von steilen erosionsgeschädigten Hangpartien durch kontinuierliches Einsähen von Erosionsstellen (sogenannte Blaiken) oder der forstliche Hang- und Bachverbau.

Akteure

Im waldbaulichen Bereich sind die Forstleute die wichtigsten Akteure. Da biologische Massnahmen oft mit baulichen Massnahmen gekoppelt werden, sind im Entscheidungsprozess auch die Akteure der baulich-technischen Massnahmen einbezogen. Im naturnahen Flussverbau und in allen Bereichen der kombinierten Massnahmen besteht eine enge Zusammenarbeit mit Fachleuten aus den Bereichen Biologie, Landschaftsbau, Forst- und Bauingenieurwesen.

 

Vorsorge