Regeneration

In der Phase der Regeneration haben der Wiederaufbau von Gebäuden und Infrastruktur sowie die vertiefte Analyse der Ereignisse Priorität. Nach der Bewältigung der dringendsten Probleme kehrt sukzessive der Alltagsbetrieb zurück. Eine zentrale Aufgabe besteht darin, die Lehren aus der Analyse des Vorgefallenen richtig umzusetzen und in die Planung einzufügen. Nachhaltige Lösungen sind der bequemsten oder billigsten Lösung vorzuziehen.

Ereignis auswerten

Die Ereignisauswertung hat zum Ziel, den Ablauf eines Ereignisses und die daran beteiligten Naturprozesse (z.B. Niederschlag, Abfluss und Transport von Erd- und Felsmaterial oder Schnee und Eis) zu verstehen und in den Vergleich mit früheren Ereignissen einzuordnen.

Für die Planung der Wiederaufbauarbeiten müssen erste Resultate der Ereignisauswertung möglichst rasch zur Verfügung stehen, damit frühere Fehler oder Mängel korrigiert werden können. Die entstandenen Schäden an Gebäuden, Infrastrukturanlagen und Kulturland geben Aufschluss über die Verletzlichkeit. Sie müssen genau analysiert werden, um beim Wiederaufbau die richtigen Konsequenzen ziehen zu können. Zur Auswertung gehört ferner auch die Analyse der Tätigkeiten von Führungsorganen und Einsatzkräften, um Verbesserungen für künftige Einsätze zu identifizieren.

Akteure

Die kantonalen Fachstellen für Naturgefahren (meist das Amt für Wald oder das Tiefbauamt) erheben bei kleineren Ereignissen die Dokumentation selber. Bei umfangreicheren Ereignissen geben sie spezialisierten Büros den Auftrag zur Dokumentation. In aussergewöhnlichen Fällen werden oft auch Forschungsinstitute zur Unterstützung beigezogen, um die Ursachen der Ereignisse fundiert zu erforschen und Daten für die Grundlagenforschung zu gewinnen.

Schutzdefizite eruieren

Schutzdefizite können auf zwei Wegen festgestellt werden:

 

  • Rückblickend: Nach einem Ereignis wird durch die Analyse der entstandenen Schäden das Schutzdefizit direkt bestimmt. Es muss dabei festgelegt werden, ob alle beschädigten Objekte wirklich schutzwürdig sind.
  • Vorausschauend: Die Gemeinden sind verpflichtet, Gefahrenkarten zu erstellen und die Gefahrenbereiche im Zonenplan auszuweisen. Für die verschiedenen Zonen werden Schutzziele festgelegt. Durch Überlagerung der Gefahrenkarten mit dem Schadenpotential können Schutzdefizite für definierte Szenarien bestimmt werden.
 
Akteure

Bei der Bestimmung der Schutzziele und der Schutzdefizite sind die verschiedensten Akteure einbezogen, geht es doch um gefährdete Menschenleben ausserhalb und innerhalb von Gebäuden und um den Schutz von Sachwerten. Die Grundeigentümer müssen ein allfälliges Schutzdefizit genauso gut kennen wie die Versicherer.

Verletzlichkeit analysieren

Werden bei einem Naturereignis Menschen und Tiere verletzt oder Gebäude und Infrastrukturanlagen zerstört, muss die Schadenursache abgeklärt werden. Damit diese bestimmt werden kann, müssen verschiedene Einflussgrössen bekannt sein, wie z.B. die Windgeschwindigkeit, die Überflutungstiefe oder die Stärke eines Erdbebens gemäss der Richter-Skala. Bei komplexen gravitativen Prozessen wie Lawinen, Steinschlag und Felssturz oder Rutschungen sind diese Parameter schwieriger zu bestimmen. In diesen Situationen können Simulations- und Modellversuche hilfreiche Resultate liefern.

Es ist wichtig, dass nach einem Ereignis die Analyse der Schäden bereits vor dem Einsetzen der Aufräumarbeiten beginnt, wenn die Spuren des Prozesses noch gut sichtbar sind. Auch Spuren an nur leicht beschädigten Objekten in unmittelbarer Umgebung zu Objekten mit grösseren Schäden liefern wertvolle Hinweise über die Wirkung der Naturprozesse, aber auch über die Widerstandskraft der Bauten.

Da nur wenige Naturereignisse Schadenbilder liefern, die systematisch analysiert werden können, werden in Forschungslabors schädigende Prozesse in Modellen simuliert, z.B. mit einem Rütteltisch zur Erdbebensimulation.

Die Erkenntnisse aus der Analyse der Verletzlichkeit liefern entscheidende Hinweise für die Definition von Baunormen und Bauauflagen für Objekte in Gefahrengebieten.

 

Akteure

Die Analyse der Verletzlichkeit wird im Ereignisfall oft vernachlässigt, weil die Sofortmassnahmen und der Wiederaufbau alle Kräfte absorbieren. Wenn möglich sollten deshalb die Analysen von unbeteiligten Experten durchgeführt werden, zum Beispiel durch Fachleute der Versicherungen und der Forschung.

Wiederaufbau

Aufgrund der Erkenntnisse aus der Analyse der Verletzlichkeit können beim Wiederaufbau die nötigen Veränderungen angebracht werden. So wurde zum Beispiel in Schlans (Surselva, GR) das Bachgerinne, das früher in geschwungener Form durch die Dorfmitte geführt hatte, durch einen befestigten Abflusskanal ersetzt. Dabei konnten aus Platzgründen einige zerstörte Gebäude nicht mehr aufgebaut werden. Oft lassen sich durch einfache bauliche Veränderungen bei der Rekonstruktion künftige Schäden vermeiden, z.B. indem in Überflutungsgebieten ebenerdige Fenster oder Türen höher gelegt werden.

Wenn aufgrund der Schadenanalyse und den Abschätzungen zur Wirkung künftiger Ereignisse keine oder nur unverhältnismässig hohe Aufwendungen eine Rekonstruktion erlauben, muss ein Gefahrenraum verlassen werden. Dies war zum Beispiel bei der grossen Rutschung der Freiburger Siedlung Falli Hölli 1994 der Fall.

 

Akteure

Der Phase des Wiederaufbaus von Bauten und Anlagen muss grösste Beachtung geschenkt werden, wenn Planungsfehler nicht wiederholt werden sollen. Es ist klar zu trennen zwischen provisorischer Instandstellung und Wiederaufbau. Baubewilligungen sollten deshalb erst nach der Ereignis- und Schadenanalyse gesprochen werden. Die Behörden stehen in solchen Situationen unter sehr grossem Druck, dem es stand zu halten gilt.

 

Beim Wiederaufbau stellen die Versicherer öfters Forderungen in Form von Bauauflagen. Die Grundbesitzer sind aufgefordert, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen und einfache bauliche Veränderungen umzusetzen, wie z.B. die Eingänge höherzulegen oder die Grundstückabgrenzung durch eine Schutzmauer zu ersetzen. Dabei muss aber aufgepasst werden, dass nicht durch «egoistische» Schutzmassnahmen ein künftiger Prozess in andere, ungünstigere Bahnen geleitet wird. Wichtig ist deshalb eine durch die Behörden und Fachstellen koordinierte Massnahmenplanung.

Zonen- und Nutzungsplan anpassen

Nach einem grösseren Ereignis, das zu massiven Schäden geführt hat, sollte die Gefahrenbeurteilung neu durchgeführt und die Gefahrenkarte angepasst werden. Auf der Basis der neuen Gefahrenkarte kann auch der Zonen- und Nutzungsplan angepasst werden.

 

Der Zonen- und Nutzungsplan kann nicht in beliebigem Rhythmus geändert werden. Dazu ist eine Zonenplanrevision erforderlich. Dies geschieht in der Regel alle 10 bis 15 Jahre. Dringende Anpassungen werden oft in sogenannten Teilrevisionen der Zonenpläne und der Nutzungsbestimmungen aufgelegt, z.B. die Aufhebung einer Erholungszone oder eines Sportplatzes bei Steinschlaggefahr.

Akteure

Auf der Basis der neuen Gefahrenkarten und der bestehenden Zonen- und Nutzungspläne entscheidet die Gemeindebehörde über das weitere Vorgehen und allfällige Teilrevisionen der Planungsgrundlagen. Diese Bestimmungen sind kantonal geregelt und weisen in der Schweiz unterschiedliche Abläufe auf. Kommunale und kantonale Behörden arbeiten in diesem Prozess eng zusammen. Die betroffenen Grundeigentümer werden einbezogen.