Einsatz

Wenn ein grösseres Naturereignis eintrifft, geht es darum, durch eine rasche Alarmierung, Rettung und Betreuung der Opfer die Folgen so weit als möglich einzugrenzen. Sofortmassnahmen wie z.B. die Errichtung von Sandsacksperren oder die Evakuation gefährdeter Personen sollen das Schadenausmass begrenzen.

Alarmierung

Je nach Grösse eines Naturereignisses kann es vorkommen, dass die Naturprozesse ihre gewohnten Bahnen verlassen. Wenn zum Beispiel ein Flusslauf über die Ufer tritt und dadurch Siedlungsräume oder Verkehrswege verwüstet, müssen Menschen, die sich in Gefahrenbereichen aufhalten, rechtzeitig gewarnt und evakuiert werden. Ein zuverlässig funktionierendes Alarmsystem kann dabei lebensrettend sein.

Akteure bei lokalen Naturgefahren

Bei lokal begrenzt auftretenden Naturgefahren übernehmen die lokalen Behörden die Alarmierung der Bevölkerung am Ort. In bekannten Gefahrengebieten sind speziell ausgebildete Teams für die Frühwarnung und Alarmierung verantwortlich (z.B. ein lokaler Lawinenwarndienst). Diese Teams beziehen ihre Informationen primär vom Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) und dem Schweizerischen Forschungsinstitut für Schnee und Lawinenforschung (SLF) sowie von den Infostellen des Bundes. Auf der Gemeinsamen Informationsplattform Naturgefahren (GIN) werden die Informationen der Fachstellen zusammengetragen und den Sicherheitsverantwortlichen übersichtlich zur Verfügung gestellt.

 

Akteure bei nationalen Naturgefahren

Im Fall von Naturgefahren nationalen Ausmasses (mehrere Kantone sind betroffen) wird die Warnung vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) ausgegeben. Das BAFU dient als Informationsdrehscheibe und stellt bei grossen Naturereignissen für die anderen Fachstellen des Bundes den Kern des Fachstabes Naturgefahren. Dieses Bundesgremium vernetzt die Fachstellen (Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz), das WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF), der Schweizerische Erdbebendienst (SED) und die Nationale Alarmzentrale (NAZ) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) während eines Naturereignisses und ermöglicht eine gesamtheitliche fachliche Beurteilung einer Gefahrensituation oder eines Ereignisses. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für eine effiziente Bewältigung eines Ereignisses durch die Einsatz- und Führungsorgane. Dieser Fachstab analysiert und beurteilt die Gefahrenlage und gibt im Bedarfsfall Warnungen an die Behörden und die Bevölkerung ab.

Rettung und Opferbetreuung

Als erste Handlung bei einem Naturereignis gilt es, Menschen zu retten und Verletzte zu bergen. Die Opfer und ihre Angehörigen, aber auch die Helfer werden durch spezialisierte Care-Teams betreut.

 

Akteure

Die Rettung und die Opferbetreuung werden durch den Bevölkerungsschutz mit seinen Partnerorganisationen vorgenommen: Feuerwehr, Gesundheitswesen (inkl. Sanität), Zivilschutz und subsidiär auch Teile der Armee.

Ausmass begrenzen:

Sofortmassnahmen

Während oder nach einem Ereignis gilt es zu verhindern, dass der Raum, der von einem Naturereignis betroffen ist, noch grösser wird. Zu diesem Zweck ergreifen die Einsatzkräfte Sofortmassnahmen wie zum Beispiel.das Errichten von Sandsacksperren oder das provisorische Schütten von Schutzdämmen.

Es kann dabei auch vorkommen, dass eine Schutzmassnahme, z.B. ein Hochwasserdamm, bewusst gesprengt werden muss, um den Hauptfluss zu entlasten. Die Versuche, das Ausmass eines Naturereignisses zu begrenzen, beschränken sich aber nicht nur darauf, den ablaufenden Prozess zu beeinflussen. Sie können auch darin bestehen, dass Personen evakuiert werden und Sachwerte in Sicherheit gebracht werden, z.B. durch die Räumung von überflutungsgefährdeten Kellern und Tiefgaragen. Objekte und wertvolle Gegenstände, die beschädigt werden könnten, müssen abtransportiert werden. Dies war beispielsweise bei der Rettung von Kunstgegenständen aus dem Dresdner Zwinger während der Überflutungen im August 2002 der Fall.

 

Akteure

Sofortmassnahmen werden im öffentlichen Bereich durch die lokalen Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes geleistet. Die Grundeigentümer sind für die Sicherung ihres persönlichen Hab und Guts verantwortlich.

 

Instandstellung