Sorgen Sie vor

Gefahren erkennen und meiden, bewusst mit entsprechenden Risiken umgehen, die Sicherheit in den betroffenen Gebieten periodisch überprüfen und entsprechende vorbeugende Massnahmen ergreifen – das sind die zentralen Grundsätze im Umgang mit Naturgefahren.

Die einzelnen Gemeinden verfügen dabei über grosse Kompetenzen. Wie die Bevölkerung schlussendlich mit den Gefahren aus der Natur umgeht, hängt sehr stark von den Behörden auf Gemeindeebene ab.


Steinschlagverbauung Harder

Vorbeugung

Im Mittelpunkt des Schutzes vor Naturgefahren steht die Beurteilung von Gefahren. Hilfsmittel dazu sind:  

  • Gefahrenkarten und die dazugehörigen technischen Berichte
  • Nutzungsplanung
  • Spezifische Produkte die Informationen über Risiken beinhalten (bspw. Risiko-, oder Interventionskarten)

 

Massnahmen ergreifen

  • Unterhalt von Gewässern und bestehenden Schutzbauten
  • Schutzwaldpflege
  • Raumplanerische Massnahmen
  • Schutzbauten (wo Schutzwald und raumplanerische Massnahmen nicht ausreichen)

 

Restrisiken mindern

  • Neue Bauten und Anlagen gefahrengerecht bauen
  • Einsätze vorbereiten
  • Schwereres Material für Notfälle vorbereiten und bereithalten
  • Kompetenzen der Führungsorgane regeln Frühwarnsysteme einrichten, betreiben und unterhalten
  • Kommunikationssysteme einrichten die auch in Krisensituationen funktionieren  

Lokale Naturgefahren-Berater

Aus den Erkenntnissen der Ereignisanalysen der vergangenen Hochwasser geht hervor, dass für eine erfolgreiche Ereignisbewältigung Fachwissen auf allen Stufen vor Ort notwendig ist. Das Projekt "Lokale Naturgefahren-Berater" des Bundesamtes für Umwelt BAFU fokussiert auf die Stärkung des lokalen Wissens auf Gemeindestufe. Das Bundesamt für Umwelt bildet auf kantonaler Stufe "Naturgefahrenausbildner" aus, welche wiederum die lokalen Naturgefahrenberater in den Gemeinden und Regionen auf ihre Aufgabe vorbereiten.

 

Ausbildungsmodell

Das Absolvieren der verschiedenen Ausblidungsblöcke autorisiert die Teilnehmenden als "Naturgefahrenberaterin" oder "Naturgefahrenberater". Potenzielle Naturgefahrenberaterinnen und -berater sind Berufstätige aus dem Verbundsystem Bevölkerungsschutz: Leute aus dem Polizeikorps, den Feuerwehren, des Gesundheitswesens, der technischen Betriebe und des Zivilschutzes, aber auch Förster, welche das Gelände ihrer Gemeinden gut kennen. Im Kurs lernen sie, in der Vorsorge und während eines Schadenereignisses, aber auch bei der Schadensanalyse eine beratende Posi­tion zu übernehmen. Diese fängt bei kleinen Dingen an: dem vorzeitigen Wegbringen von Autos aus der Gefahrenzone, dem rechtzeitigen Räumen der Keller und dem Anbringen von Sandsäcken oder Schutzschläuchen.